In dem Statut der Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik, herrausgegeben vom Nationalen Verteidigungsrat
aus dem Jahr 1981 heißt es unter anderem:
I. Stellung, Zusammensetzung und Hauptaufgaben der Einsatzleitungen
1.In den Bezirken und Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der
Hauptstadt der DDR, BERLIN, ist die Planung, Realisierung und Kontrolle der
Maßnahmen der Landesverteidigung durch Einsatzleitungen zu koordinieren und einheitlich
durchzusetzen.
2. Einsatzleitungen sind zu bilden:
a) in jedem Bezirk und in der Hauptstadt der DDR, BERLIN,
- eine Bezirkseinsatzleitung
b) in der Regel in jedem Kreis bzw. Stadtbezirk der Hauptstadt der DDR, BERLIN,
- eine Kreiseinsatzleitung.
3. Die Einsatzleitungen sind verpflichtet, die durch den Vorsitzenden des Ministerrates, den
Minister für Nationale Verteidigung, den Minister für Staatssicherheit und den Minister des
Innern (Anm.: dazu gehörten auch Feuerwehr und Rettungsdienst) und Chef der Deutschen Volkspolizei ... in den Bezirken ... gestellten Aufgaben die einer Koordinierung bedürfen, durchzusetzen.
Das heißt die Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen waren, dem Nationalem Verteidigungsrat direkt unterstellt, zuständig für die Sicherstellung der Aufgaben der Landesverteidigung wie zum Beispiel der Mobilmachung, der Nachschubversorgung und der Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung.
Ausweichführungsstelle der Bezirkseinsatzleitung Cottbus |
Ausweichführungsstelle der Bezirkseinsatzleitung Potsdam |
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Ausweichführungsstelle der Kreiseinsatzleitung Zittau |