Anfang der 1960er Jahre beschloß der Nationale Verteidigungsrat der DDR die geschützte Unterbringung von Führungsstellen für den Kriegsfall. Ebenso entstand der Beschluß für den Bau von Schutzbauwerken für verschiedene Einrichtungen der NVA, wie zum Beispiel von Munitions-, Treibstoff- und Kriegsreservelagern für wichtige Ausrüstungsmittel, aber auch von Luftverteidungs- und -überwachungseinrichtungen.
Eine Auswahl dieser Schutzbauwerke, welche durch das Ende des Kalten Krieges ihre Aufgabe und Funktion verlieren sollten möchte ich hier vorstellen: